Krankenfahrten
Unsere stets gepflegte VW Touran-Autoflotte steht für Sie bereit:
Wir fahren Sie persönlich zu Ihren Behandlungen und begleiten Sie auf Wunsch selbstverständlich auch dabei. Sie können sich also rundum gut begleitet wissen: von Ihrer Haustür bis zum Arzt, bei Ihrem Arztbesuch bzw. bei Ihrer Behandlung und wieder zurück zu Ihnen nach Hause – Mit uns fahren Sie sicher! Sie sind nicht allein!
Zur Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Fahrkosten für Sie u. a. für Fahrten zu stationären Behandlungen, ambulanten Krankenbehandlungen und Operationen, zu vor- oder nachstationären Behandlungen im Krankenhaus sowie für Fahrten zu onkologischen Strahlen- und Chemotherapien und ambulanten Dialysebehandlungen.
Das gilt selbstverständlich – völlig unabhängig vom Alter – für alle gesetzlich Versicherten!
Wenn Sie den Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) oder die Pflegegrade 3, 4 oder 5 nachweisen können, erhalten Sie die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung ebenfalls erstattet.
- Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung werden nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkassen erstattet.
Als gesetzliche Zuzahlung tragen Sie 10 % des Fahrpreises je Fahrt selbst (mindestens 5 Euro / maximal 10 Euro), jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
MEIN SERVICE
Wir erkundigen uns im Vorfeld bei den Krankenkassen, ob ein Anspruch auf Erstattung besteht.
Wir fordern dann für die Patienten die Verordnungen in den Arztpraxen an und beantragen die Genehmigungen der Kostenübernahme bei den Krankenkassen.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Kostenträgern.