Kostenübernahme Betreuung:
Entlastungsbetrag
Ab 01.01.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich für die Inanspruchnahme der gesetzlich festgelegten Angebote, u. a. zur Unterstützung im Alltag, erstattet.
MEIN SERVICE
In Abstimmung mit Ihnen und Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen lassen wir prüfen, ob und welcher Anspruch auf einen Entlastungsbetrag besteht.
Unsere Leistungen rechnen wir dann direkt mit dem Kostenträger ab.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.